Prämiensparen: S-Servicepartner unterstützt Sparkassen bei Risikoanalyse und indikativer Nachberechnung von Abgeltungsbeträgen

14.01.2022 Jagoda Richter

Im Streit um Zinsanpassungen bei langjährigen Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 6. Oktober 2021 ein Urteil gefällt, das zugunsten der Verbraucher ausfällt. Nach zwei Jahren Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Sparkasse Leipzig steht nun fest: Die Klauseln, die dem Kreditinstitut ein einseitiges Zinsanpassungsrecht einräumen, sind unwirksam und weisen in diesem Fall nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen auf. Die Regelungslücke sei durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen. Damit sind nicht nur Kunden der Sparkasse Leipzig vom Urteil des BGH betroffen, sondern womöglich viele weiterer Sparkassen und Volksbanken, die ähnliche Verträge mit entsprechenden Klauseln und Berechnungsmethoden geschlossen haben.

Neben der Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklauseln hat der Bundesgerichtshofs genaue Vorgaben zur Methode der Zinsberechnung gemacht: Die Zinsen müssen sich an einem langfristigen Referenzzinssatz orientieren. Die Sparkasse müsse einen relativen Abstand zum Referenzzinssatz halten und den Zinssatz monatlich überprüfen, entschied der BGH. Eine Anpassungsschwelle dürfe nicht eingeräumt werden. Offen blieb, welcher konkrete Referenzzinssatz heranzuziehen ist. Diese Bestimmung hat der Bundesgerichtshof an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Details sind nun mit Hilfe von Sachverständigengutachten zu klären. Ebenfalls festgelegt hat der Bundesgerichtshof, dass Ansprüche der Verbraucher auf Zahlung weiterer Zinsbeträge frühestens mit Beendigung der Sparverträge fällig werden.

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Leitfaden aus DSGV-Projekt gibt Orientierung

Der DSGV hat ein interdisziplinäres Projekt aufgesetzt, um die Urteilsbegründung vertiefend zu prüfen und Handlungsoptionen für Sparkassen zu beschreiben. Eine erste Hilfe zur Abschätzung von Rückstellungshöhen wurde bereits zur Verfügung gestellt. Auch eine massentaugliche, schnelle und zutreffende Nachberechnung von Prämiensparverträgen wird im Rahmen des Projekts mit dem DSGV erörtert. Hier ist die Produktlösung des S-Servicepartners als Empfehlung mit aufgenommen worden. Sie wurde gemeinsam mit dem Sparkassenverband Niedersachsen und der Landessparkasse zu Oldenburg entwickelt und bereits erfolgreich mit mehreren Sparkassen pilotiert.

Zeitvorsprung für Risikoanalyse nutzen

Die Zeit, bis der konkrete Referenzzinssatz durch das Oberlandesgericht Dresden festgelegt wird, können Sparkassen jetzt investieren, um Transparenz über die Vertragssituation im eigenen Haus zu schaffen und daraus resultierende Risiken zu analysieren. Dadurch erhalten sie eine Gesamtübersicht des Risikopotenzials als wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Umgang mit dem Urteil und können bei Bedarf bereits Rückstellungen bilden.

Für diesen ersten wichtigen Schritt bietet der S-Servicepartner Sparkassen die Beratung zur Ausgangssituation und der auf Basis des Datenumfangs einsetzbaren Berechnungsmethoden, die Aufbereitung und Validierung der Daten sowie die batchbasierte Berechnung indikativer Abgeltungsbeträge mit drei Referenzzinssätzen. Als zentrale Datendrehscheibe fungiert dabei eine mehrmandanten- und massenverarbeitungsfähige SP-Datenbanklösung. Diese bildet die Basis für die Interaktion mit den beteiligten Systemkomponenten und den verschiedenen Datenanlieferungen und gewährleistet eine hohe Datentransparenz im gesamten Verarbeitungslebenszyklus.

Im Ergebnis erhalten Sparkassen die Daten für drei individuell wählbare Zinsreihen und eine Aufstellung für jeden Vertrag, um auf dieser Basis das Thema zielgerichtet steuern und bewerten zu können. Die Übersicht über das Gesamtportfolio ermöglicht die Ableitung individueller Handlungsoptionen. Damit unterstützt der S-Servicepartner Sparkassen und entlastet sie bei der umfangreichen Risikoanalyse und Berechnung. 

Die Vorteile der Produktlösung (Phase 0) des S-Servicepartners zur indikativen Nachberechnung von Abgeltungsbeträgen im Überblick:

Pfändungen_Icon_Nutzen
  • Enge und intensive Beratung und Begleitung der Sparkassen bei der Detail-Bestandsaufnahme des Vertragsportfolios mit unterschiedlichen Vertragstypen, Laufzeiten und Kündigungsoptionen
  • Partizipation an Fachwissen und Praxiserfahrung des S-Servicepartners auf Basis von Gesprächen mit Regionalverbänden und der bundesweiten Begleitung von Sparkassen bei der Risikoanalyse und Nachberechnung von Abgeltungsbeträgen
  • Berechnung von drei individuellen, von der Sparkasse frei wählbaren Zinssätzen
  • Erhöhte Datenqualität in der Berechnung durch das Heranziehen von Saldo-, Steuer- und Umsatzdaten
  • Verarbeitung der Daten der vergangenen zwei oder zehn Jahre möglich (Empfehlung: Abruf der Daten bei der FI für die vergangenen zehn Jahre)
  • Datenverarbeitung, -haltung und -archivierung im sicheren FI-Netz
  • Zertifiziertes Rechentool mit Batchschnittstelle, IDW PS880 geprüft
  • Transparenz und Gesamtübersicht zum Risikopotenzial des gesamten Vertragsbestands
  • Blick auf das Gesamtportfolio mit indikativer Berechnung auf Einzelvertragsebene als Basis für Entscheidungen

Neben der Risikoanalyse und indikativen Nachberechnung von Abgeltungsbeträgen in der Phase 0 plant der S-Servicepartner, Sparkassen auch bei der späteren aktiven oder reaktiven Abwicklung der Kundenanfragen durch die automatisierte Erstellung von Anschreiben, die Kontrolle von Rückläufern und die Erfassung von Vertragsanpassungen bei aktiven Verträgen zu unterstützen. Diese Phase 1 befindet sich derzeit in der Konzeption und berücksichtigt die DSGV-Empfehlung bei laufenden Verträgen einen Vergleich mit dem Kunden anzustreben.

Ihr Kontakt

Sie wollen jetzt Ihr individuelles Risiko analysieren und unser Beratungs- und Unterstützungsangebot in Anspruch nehmen? Dann melden Sie sich bei uns: vertrieb@s-servicepartner.de