Pfändungen: Gesetzesänderung gemeinsam gemeistert

17.01.2022 Jagoda Richter

Nach einem intensiven Jahr der Vorbereitung ist das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzt seit 1 ½ Monaten in Kraft. Technische und prozessuale Anpassungen an Geschäftsabläufe sowie der Aufbau von Wissen waren notwendig, um weiterhin eine rechtssichere Bearbeitung zu gewährleisten. Welchen Mehrwert Sparkassen eine zielgerichtete Arbeitsteiligkeit brachte und wie die Projektarbeit weitergeht, berichten die Sparkasse Südholstein und der Marktfolge-Spezialist S-Servicepartner.

Erfolgsfaktor Arbeitsteiligkeit

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit im DSGV-Projekt sowie in den projektbegleitenden Teams bei der Finanz Informatik hat sich nach der Einschätzung von Ole Petersen, Leiter Marktservice der Sparkasse Südholstein, bezahlt gemacht:

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„Insbesondere von der Einbeziehung verschiedener Perspektiven und Erfahrungen sowie von der Vernetzung der einzelnen Aufgabenpakete haben wir als Sparkasse profitiert. Denn so konnte das Zusammenspiel aus rechtlichen, vertraglichen, technischen und prozessualen Anpassungen besser koordiniert und abgestimmt werden. Der erste Monat seit dem Inkrafttreten des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes ist bei uns im Haus gut gelaufen. Die Prozesse werden dank der guten Vorbereitung aus dem DSGV-Projekt und des Know-hows des S-Servicepartners wie gewohnt schnell und sicher bearbeitet.“

Auch bei den über 60 weiteren Sparkassen, für die der S-Servicepartner die Pfändungen bearbeitet, läuft alles unaufgeregt weiter, berichtet Andrea Uhlemann, Prozessexpertin Marktfolge Passiv im S-Servicepartner:

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„Durch die Mitarbeit im DSGV-Projekt konnten wir unsere Kunden bestmöglich auf dem Weg begleiten. Daher hören wir bislang sehr wenig von aufgetretenen Problemen. Das neue Gesetz beschäftigt uns 2022 aber noch weiter. Im DSGV-Projekt werden wir gemeinsam mit der Finanz Informatik an Optimierungen arbeiten, um Sparkassen die Bearbeitung weiter zu vereinfachen.“

Externer Unterstützungsbedarf steigt

Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz haben allen Beteiligten gezeigt, dass die Komplexität der gesetzlichen Anforderungen weiter steigt. Sowohl der Aufbau und das Vorhalten von fachlichem Know-how als auch der zunehmende Kostendruck steigern den Bedarf an Unterstützung durch einen externen Dienstleister insbesondere auch für das Produkt Pfändungen. Der S-Servicepartner übernimmt daher für Sparkassen z. B. die Verrechnung fälliger Forderungen im 2-Konten-Modell bei einer aktiven Pfändung sowie ohne aktive Pfändung, die Überprüfung und Pflege der Vertragsmerkmale und des Rechenwerkes zum P-Konto bei einem aktiven Verrechnungsschutz sowie die Bearbeitung neuer Anträge zur Aufteilung von Kontoguthaben auf gepfändeten Gemeinschaftskonten.

Von der Zusammenarbeit mit einem Dienstleister ist Ole Petersen durch die bisherigen Erfahrungen überzeugt:

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„Wir haben als Sparkasse schon vor 14 Jahren die Pfändungsbearbeitung an den S-Servicepartner ausgelagert – und das aus mehreren Gründen: Die Bearbeitung läuft verlässlich, ist immer an fachliche sowie rechtliche Neuerungen angepasst und ist deutlich günstiger als unsere Eigenfertigung. Zudem ist der Prozess an PPS ausgerichtet und damit durch und durch standardisiert.“

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Sie haben Interesse an weiteren Informationen zu unserem Produkt Pfändungen? Unser Eintrag in der Evidenzstelle informiert Sie über die Leistungsbausteine und Automatisierungsbestandteile unserer Lösung: https://evidenzstelle.sparkasse.de/produkte/automatisierte-pfaendungsbearbeitung