Prämiensparverträge: Rechtssicherheit gewinnen durch aktive Ansprache

15.09.2022 Jagoda Richter

Ob Bundesgerichtshof, BaFin oder Oberlandesgericht Dresden – alle drei Instanzen stärken die Rechte von Verbrauchern in Bezug auf Zinsanpassungsklauseln langfristiger Prämiensparverträge. Erste Sparkassen, darunter die Landessparkasse zu Oldenburg und die Sparkasse Hannover, gehen das Thema jetzt mit Vergleichsangeboten aktiv an. Für die Umsetzung setzen sie auf das Fullservice-Angebot des S-Servicepartners.

Passgenaue Handlungsoptionen

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Herbst 2021 zum Musterfeststellungsverfahren und des Oberlandesgerichts Dresden im April 2022 in einer Einzelfallklage bestätigt den Anspruch auf eine Zinsnachberechnung – mit relativem Abstand und monatlicher Zinsanpassung. Weitere Musterfeststellungsklagen sind noch offen, ebenso die Festlegung des Referenzzinssatzes durch das Oberlandesgericht Dresden.

Mit einem Vergleich kann eine rechtlich tragfähige Vereinbarung für die Zukunft geschaffen werden, sodass das Thema auch zu einem Abschluss gebracht werden kann.

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„Wir handeln jetzt, weil wir uns an die Urteile halten und die Allgemeinverfügung der BaFin ernst nehmen. Außerdem ist es sowohl in unserem als auch im Interesse unserer Kundinnen und Kunden eine faire und transparente Lösung zu finden, die rechtssicher ist“, berichtet Ralf Olaf Meyer, Direktor Vertriebsmanagement Privatkunden bei der Landessparkasse zu Oldenburg, über die Beweggründe für eine aktive Kundenansprache. 

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Birgit Terliesner aus dem Bereich Produkte und Prozesse Anlage/Giro der Sparkasse Hannover ergänzt: „Auch wir kommen dem Anspruch nach und gehen jetzt Schritt für Schritt auf unsere Kundinnen und Kunden zu. Denn ihre Zufriedenheit steht für uns im Mittelpunkt. Daher wollen wir hier transparent sein und gerade in schwierigen Situationen offen kommunizieren.“

Für eine aktive Kundenansprache und vertragliche Neuregelung werden Sparkassen in der Zusammenarbeit mit dem S-Servicepartner vier Optionen zur Verfügung stehen:

  1. einen Vergleich abschließen und den Vertrag fortführen,
  2. einen Vergleich abschließen und den Vertrag beenden,
  3. einen Abgeltungsvergleich für Verträge, die nach dem 6. Oktober 2021 gekündigt bzw. beendet wurden, vereinbaren oder
  4. eine Ergänzungsvereinbarung mit Zinsanpassungsklausel für laufende Verträge ohne Zinsnachzahlungsanspruch schließen (diese Option setzt der S-Servicepartner bei konkretem Bedarf von Sparkassen um).

Dabei entscheidet jede Sparkasse individuell entsprechend ihrer Ausgangs- und Vertragssituation, welche Handlungsoption für Ihr Haus passt.

Fullservice aus einer Hand

Als vernetzter und etablierter Partner der Sparkassenorganisation begleitet der S-Servicepartner die Häuser von der Analyse bis zur Abwicklung:

  • Analyse (Phase 0): Institutsspezifische IST-Aufnahme, Datenmanagement, Beratung und Nachberechnung langfristiger Sparverträge mit variabler Verzinsung inkl. Risikoanalyse
  • Abwicklung (Phase 1): Erstellung und Versand von Angebotsschreiben und Vergleichsvereinbarungen, optionale Digitalisierung, Bearbeitung des Rücklaufs in Form von Archivierung und Erfassung von Erstattungs- / Vergleichsbeträgen

Das Unterstützungsangebot richtet sich an alle Sparkassen. Es ermöglicht eine ressourcensparende Abwicklung innerhalb eines festgelegten Zeitfensters, das gemeinsam zwischen Sparkasse und Dienstleister im Rahmen eines Roll-out-Fahrplan festgelegt wird.

Nutzen für Sparkassen

In der Abwicklungsphase profitieren die Häuser von

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  • Musteranschreiben und Vergleichsvereinbarungen auf Basis von Mustern und Abstimmungen mit mehreren Verbänden,
  • der Option eines Versands in Tranchen je Vergleichsart,
  • der Unterstützung des Marktes bei Kundenreklamationen in Form eines OnePagers,
  • der Transparenz über den Abwicklungsverlauf durch Ereignisse in OSPlus und eine Archivierung im ZDA sowie
  • einer fallabschließenden Bearbeitung durch einen Spezialisten mit Erfahrung und Expertenwissen.

Pilotierung nach Plan

Um das Unterstützungsangebot in der Praxis bundesweit einsetzen zu können, hat der S-Servicepartner dieses vorab mit Sparkassen pilotiert. Die Landessparkasse zu Oldenburg und die Sparkasse Hannover haben an der Erstellung von Kundenschreiben für den Fortführungsvergleich und dessen Abwicklung mitgewirkt. Auch für die anderen Vergleichsarten erfolgt eine Pilotierung mit Praxissparkassen.

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„Wir arbeiten seit Beginn an mit dem S-Servicepartner und dem Sparkassenverband Niedersachsen an einer Lösung für dieses Thema. Durch die konstruktive Zusammenarbeit war für uns nach der Pilotierung der Nachberechnung von Zinsansprüchen selbstverständlich, dass wir uns auch bei der Abwicklungsphase aktiv einbringen werden. Die Flexibilität des S-Servicepartners ermöglicht es uns, den Versand der Schreiben an unsere Kundinnen und Kunden mit unseren vertrieblichen Belangen zu synchronisieren“, berichtet Ralf Olaf Meyer über die gute Zusammenarbeit. 

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Auch Birgit Terliesner zeigt sich überzeugt vom Vorgehen: „Die Kolleginnen und Kollegen vom S-Servicepartner sind sehr engagiert und kundenorientiert. Sie haben die gesamte Pilotierung mit ihrem umfangreichem Abstimmungsbedarf konstruktiv und lösungsorientiert begleitet. Die Bearbeitung dieses komplexen Themas war zwar fordernd, hat aber zugleich auch Spaß gemacht. Denn durch die enge Zusammenarbeit wurde es step by step händelbar. Für uns war es auf jeden Fall richtig, das Thema offensiv anzugehen. Aber hier muss jede Sparkasse individuell für sich bewerten, welcher Weg der richtige für sie ist.“

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