Nachlass: erweitertes Leistungsangebot
Im Todesfall ist für Sparkassen und Banken vor allem eines entscheidend: schnell, strukturiert und rechtssicher zu handeln. Von der Erfassung des Erbfalls über die Erstellung der Erbschaftssteuermeldung bis zum Erbfallabschluss sind zahlreiche administrative Schritte erforderlich. Nur wenn diese Prozesse reibungslos ineinandergreifen, erhalten berechtigte Erben zeitnah Zugriff auf den Nachlass.
Gleichzeitig ist die Nachlassbearbeitung für Beraterinnen und Berater ein sensibles Aufgabenfeld. Hier treffen komplexe steuerrechtliche Vorgaben auf die emotionale Ausnahmesituation der Hinterbliebenen – Einfühlungsvermögen und erbrechtliches Fachwissen sind gleichermaßen gefragt.
Nachlassbearbeitung: standardisiert und flexibel
Mit einem standardisierten und teilautomatisierten Leistungsangebot unterstützt der S-Servicepartner Sparkassen kompetent, effizient und zuverlässig – flexibel abgestimmt auf den individuellen Bedarf Ihrer Sparkasse.
Das Basispaket umfasst folgende Leistungen:
- Erbfallerfassung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Erbschaftssteuermeldung
- Verbundpartner-/Begünstigten Information Nachlass
- Leistungsrückforderung Ereignis/Brief
- Auskunftsersuchen Nachlass
- Sonderaufträge Leistungsrückforderung
- Sonderaufträge Nachlass
- Berater-Hotline
Darüber hinaus können Sparkassen optionale Zusatzpakete wählen – individuell kombinierbar nach Bedarf:
Neu: Ertragsbearbeitung im Nachlass mit drei Modulen
Aufgrund aktueller steuerlicher Vorgaben sind Kreditinstitute verpflichtet, Kapitalerträge nachträglich zu korrigieren, wenn ihnen der Tod eines Kunden erst verspätet bekannt wird.
Hintergrund ist die Neufassung des BMF-Schreibens zu Einzelfragen der Abgeltungsteuer. Dieses stellt klar, dass in solchen Fällen bereits abgerechnete Kapitalerträge rückwirkend anzupassen sind.
Als verlässlicher Partner unterstützt der S-Servicepartner Sparkassen auch in diesem Bereich. Im Rahmen der Erbfallaufnahme stehen dafür drei spezialisierte Module zur Verfügung. Sie decken die Ertragsbearbeitung für Konten und Depots sowohl im laufenden als auch in den vorangegangenen Steuerjahren ab:
- Ertragsbearbeitung Konto Nachlass
- Ertragsbearbeitung Depot Nachlass (laufendes Steuerjahr)
- Ertragsbearbeitung Vorjahre Nachlass
Ihr Nutzen auf einen Blick

Ihr Kontakt
Sie haben Interesse an weiteren Informationen rund um das Thema Nachlassbearbeitung? Unsere Expertinnen und Experten freuen sich auf den persönlichen Austausch mit Ihnen. Melden Sie sich für weitere Informationen direkt bei uns: vertrieb@s-servicepartner.de.

